Wir sichern Ihre Verträge ab
Unsere Notare bieten Ihnen das gesamte Leistungsspektrum der notariellen Tätigkeit. Die Tätigkeit des Notars ist neutral und unterscheidet sich damit wesentlich von der anwaltlichen Interessenvertretung. Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit ist neben der amtlichen Beglaubigung von Unterschriften die Beurkundung bedeutender Rechtsgeschäfte. Insbesondere Grundstücksangelegenheiten, Erb- und Familiensachen sowie Gesellschafts- und Handelsregisterangelegenheiten.
Näheres finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnotarkammer.
Thomas Primavesi
Rechtsanwalt · Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Dominik Padberg
Rechtsanwalt · Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Notariell beurkundet werden insbesondere:
- Grundstückskaufverträge, -übertragungen und -schenkungen
- Belastungen von Grundstücken mit Grundpfandrechten (Grundschulden) oder sonstigen Rechten (wie Wohnrechte, Wegerechte) sowie deren Löschung
- Eheverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen, Partnerschaftsverträge
- Erbverträge, Testamente, Erbausschlagungen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
- Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH oder Aktiengesetz)
- Kapitalerhöhung oder sonstige Satzungs- /Gesellschaftsvertragsänderungen bei Kapitalgesellschaften
- Handelsregisteranmeldungen auch bei Personengesellschaften (OHG, KG) und einzelkaufmännischen Unternehmen
Zur notariellen Beurkundung gehört nach den gesetzlichen Vorschriften, den vorbereiteten Vertragsentwurf verständlich (!) vorzulesen, über den Inhalt zu beraten und ihn zu erklären und hierfür vor allem auch Fragen zuzulassen und diese zu beantworten. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht dabei immer die Ausarbeitung einer rechtlich korrekten und ausgewogenen Lösung. Nur selten werden hierbei fremde Entwürfe beurkundet.
Notariell beurkundete Dokumente werden grundsätzlich für immer im Original im Archiv des Notars bzw. dessen Amtsnachfolgers aufbewahrt, so dass auch noch nach Jahrzehnten die Möglichkeit besteht, den Inhalt alter Verträge verbindlich zu ermitteln.
Die Gebühren für die notariellen Tätigkeiten sind gesetzlich vorgeschrieben. Notarkosten für dieselben Leistungen sind also überall gleich. Mit den Notargebühren sind in der Regel nicht nur die bloßen Beurkundungstätigkeiten, sondern vor allem auch die damit verbundenen Beratungsleistungen inbegriffen.
Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie sich auch an unsere erfahrenen Notarfachangestellten wenden, welche neben der Terminvergabe auch die für die Vorbereitung von Urkunden erforderlichen Angaben bereits gern per Telefon oder E-Mail entgegennehmen.
Die Mitarbeiter der Notare erreichen Sie
unter der Durchwahl 02761 / 90 98-16
oder per E-Mail unter notare@reither-partner.de